Anmerkungen:
![]() Hinzuweisen ist darauf, daß im Holzhandel wie auch in der Holzverarbeitung des öfteren Birnbaum und Elsbeere wegen ihrer großen Ähnlichkeit nicht getrennt werden und die Elsbeere wie auch Mischsortimente aus Birnbaum und Elsbeere unter der Bezeichnung "Birnbaum" bzw. "Schweizer Birnbaum" geführt werden. Ebenso wird das seltene Holz des Speierlings teilweise diesem Sortiment zugeschlagen . Vorbemerkungen: Die beschriebenen Baumarten Wildbirne und Wildapfel zählen zu den sogenannten Wildobsthölzern. Unter diesem Sammelbegriff werden außerdem die Vogelkirsche ,sowie die Sorbus-Arten Elsbeere, Vogelbeere, Speierling und Mehlbeere zusammengefaßt, die alle zur Familie der Rosengewächse (Rosaceae) gehören. ![]() Wegen ihrer großen Seltenheit stehen die Wildbirne und der Wildapfel als besonders schützenswerte Baurnarten in verschiedenen Bundesländern auf der Roten Liste. Daher spielen sie auch als Nutzholzlieferanten keine Rolle. Der vom Handel angebotene "Birnbaum" stammt im wesentlichen aus Obstkulturen. Wenn tatsächlich Holz der Wildbirne vorliegt, so handelt es sich um Einfuhren aus dem europäischen Ausland, wie z. B. Frankreich oder Belgien. Während Birnbaum regelmäßig, wenn auch nur in kleineren Mengen gehandelt wird, besitzt der Apfelbaum wegen seines selbst aus Obstkulturen nur spärlichen Anfalls in erforderlichen Dimensionen kaum mehr als lokale Bedeutung. Unabhängig von diesen Feststellungen liefern beide Arten ein hochklassiges und äußerst dekoratives Holz, und die aus ihnen gefertigten Produkte sind von besonderer Schönheit. |
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