Anmerkungen:
Mit der im Holzhandel unzutreffenden Herkunftsbezeichnung "Schweizer Birnbaum" wurde ursprünglich das aus der Schweiz stammende Holz der dort früher vor allem im Osten sehr häufigen Mostbirnen bezeichnet. Diese zeichnen sich durch besonders starke Abmessungen mit Mittendurch- messern bis zu 80 cm bei astfreien, fehlerfreien Schaftlängen von ca. 3 m aus und liefern ein hochwertiges, farblich gleichmäßig mildes Holz mit dezent- schlichter, oft leicht geflammter bis gewimmerter Zeichnung. Hinzuweisen ist darauf, daß im Holzhandel wie auch in der Holzverarbeitung des öfteren Birnbaum und Elsbeere wegen ihrer großen Ähnlichkeit nicht getrennt werden und die Elsbeere wie auch Mischsortimente aus Birnbaum und Elsbeere unter der Bezeichnung "Birnbaum" bzw. "Schweizer Birnbaum" geführt werden. Ebenso wird das seltene Holz des Speierlings teilweise diesem Sortiment zugeschlagen . Vorbemerkungen: Die beschriebenen Baumarten Wildbirne und Wildapfel zählen zu den sogenannten Wildobsthölzern. Unter diesem Sammelbegriff werden außerdem die Vogelkirsche ,sowie die Sorbus-Arten Elsbeere, Vogelbeere, Speierling und Mehlbeere zusammengefaßt, die alle zur Familie der Rosengewächse (Rosaceae) gehören. Wegen seiner größeren Dimensionen und besseren Wuchseigenschaften hat der Birnbaum als Nutzholz immer eine ungleich größere Rolle gespielt als der Apfelbaum. Sowohl die Wildbirne als auch der Wildapfel kommen aber nur sehr selten in unseren einheimischen Wäldern vor. Ursache hierfür ist zum einen die im letzten Jahrhundert eingeleitete Umwandlung der bis dahin üblichen Nieder- und Mittelwälder in die heutigen Hochwälder, in denen sich lichtbedürftige, langsamwüchsige und damit konkurrenzschwache Baumarten wie das Wildobst nicht behaupten können. Zum anderen wurde ihnen zu keiner Zeit von der Forstwirtschaft eine größere Bedeutung als Nutzholz zuerkannt, obgleich sie als Spezialhölzer für eine Reihe von Anwendungsbereichen hoch geschätzt wie auch als besonders dekorative Edelhölzer für Ausstattungszwecke gesucht waren und sind. Wegen ihrer großen Seltenheit stehen die Wildbirne und der Wildapfel als besonders schützenswerte Baurnarten in verschiedenen Bundesländern auf der Roten Liste. Daher spielen sie auch als Nutzholzlieferanten keine Rolle. Der vom Handel angebotene "Birnbaum" stammt im wesentlichen aus Obstkulturen. Wenn tatsächlich Holz der Wildbirne vorliegt, so handelt es sich um Einfuhren aus dem europäischen Ausland, wie z. B. Frankreich oder Belgien. Während Birnbaum regelmäßig, wenn auch nur in kleineren Mengen gehandelt wird, besitzt der Apfelbaum wegen seines selbst aus Obstkulturen nur spärlichen Anfalls in erforderlichen Dimensionen kaum mehr als lokale Bedeutung. Unabhängig von diesen Feststellungen liefern beide Arten ein hochklassiges und äußerst dekoratives Holz, und die aus ihnen gefertigten Produkte sind von besonderer Schönheit. |